Gigerrain

Gigerrain, Zuzwil, Oberbüren

Fläche: 42'585 m2
Bedeutung: national
Schutz durch: im Eigentum

Das Schutzgebiet Gigerrain mit dem südexponierten Prallhang am linken Thurufer gehört zur national bedeutenden Aue Gillhof-Glattburg (SG 16). Pro Natura konnte das Gebiet 1976 erwerben. Ähnlich wie die Ebersolhalde weist der Steilhang Pfeifengras-Föhrenwald und Mehlbeeren-Hangbuchenwald mit einer interessanten Flora auf. Der Steilabfall ist dadurch begründet, dass der Mergel durch eine obere und untere Nagelfluhschicht vor schneller Erosion geschützt ist und der unterhalb liegende Hang von der Thur abgetragen wird. Ein tiefes Bachtobel mit Buchenwald bildet den westlichen Abschluss. Landschaftlich wird das Schutzgebiet durch den Wasserfall beim ehemaligen Elektrizitätswerk Felsegg ergänzt. Die SAK wollte 1979 dieses Kraftwerk ausbauen und dazu die Thur aufstauen. Dadurch wäre die einmalige Flusslandschaft zerstört worden. Pro Natura wehrte sich bis zur letzten Instanz für die Naturwerte und erreichte, dass 1985 der Bundesrat die vom Regierungsrat des Kantons St. Gallen erteilte Konzession aufhob.