Richtplankorsett für Rhesi-Projekt
Nach 10 Jahren Planungsphase sollen im Nachgang die Eckwerte des Flussbauprojektes «Rhesi» in den Richtplan aufgenommen und damit behördenverbindlich festgelegt werden. Leitplanken, die keine zukunftsweisende Vision für den Alpenrhein propagieren und zudem in wichtigen Teilen die gesetzlichen Anforderungen des Gewässerschutzgesetzes nicht erfüllen.
Die Schutzverbände und Rhesi feiern ihr 10-jähriges «Jubiläum». So lange schon begleiten die Naturschützer das Projekt intensiv. Ihre bundesrechtlich abgestützten Appelle sind seit jeher dieselben. Der Rhein müsse, wo technisch möglich, aufgeweitet werden. Und zwar so weit, dass auentypische Lebensräume für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten entstehen. Wo Siedlungsgebiet, Eisenbahn und Autobahn dem Rhein Grenzen setzen, kann davon abgewichen werden. Damit bezweckt der Gesetzgeber die Ausarbeitung einer Projektvariante, welche die Vorteile für den Hochwasserschutz und die Ökologie maximiert. Denn, wo es breit wird hat es Platz für die künftigen Wassermassen und eine hohe Biodiversität.
Eine Bestvariante für das Optimum von Hochwasserschutz und Ökologie liegt nicht vor, sind die Naturschützer überzeugt. «Ansätze für eine weitgehende Renaturierung des Rheins wurden in frühen Projektphasen vorgezeichnet, so mit der Kombinationsvariante K1. Aufgrund von politischem Druck wurde die vertiefte Entwicklung dieser ökologischeren Projektvarianten jedoch verlassen», meint Lukas Indermaur vom WWF. Im Vergleich fallen zwischen der ökologischeren Variante K1 und dem aktuellen Generellen Projekt folgende Mängel auf: Die Aufweitung bei der Frutzmündung wird von ursprünglich 450 m Breite auf 360-380 m reduziert. Auf die ursprünglich geplanten Aufweitungen bei Diepoldsau Süd und Nord wird gänzlich verzichtet. Bei Widnau/Lustenau soll das Bett künftig statt möglichen 350 m nur auf rund 300 m aufgeweitet werden; dies um Grundwasserbrunnen trotz auslaufender Wasserrechte innerhalb der Hochwasserdämme zu erhalten. Auf die seenahe Aufweitung bei Hard/Fussach wird zu Gunsten von Schrebergärten verzichtet. Zwischen Oberriet und Mäder werden teils noch immer Vorländer für die landwirtschaftliche Nutzung erhalten.
Das Verdikt von Pro Natura Geschäftsführer Christian Meienberger ist deutlich: «Unter dem Strich resultiert auf der 26 km langen Rheinstrecke kein einziger Abschnitt, der die Minimalanforderungen an die Ökologie einhält. So fehlen zum Beispiel die für viele Auenarten notwendigen Stillgewässer nahezu vollständig. Deshalb erfüllt das Generelle Projekt die Vorgaben der Naturschutzgesetzgebung nicht.».
Folgen der Fehlplanung
Mit der Aufnahme in den Richtplan sollen die wichtigsten Eckwerte des Projekts behördenverbindlich festgelegt werden mit dem Ziel, Planungssicherheit bei der Weiterentwicklung und Vertiefung des Generelle Projekts zu schaffen. Dieser Wunsch nach Planungssicherheit wird jedoch nicht erfüllt. Denn sowohl das Generelle Projekt wie der darauf gestützte Richtplanentwurf bauen auf sandigem Boden. Auch nach rund 10 Jahren Projektierung liegt nach wie vor weder eine nachvollziehbare noch rechtsstaatlich überprüfte Auseinandersetzung darüber vor, weshalb sich die Planung nicht für eine ökologischere Variante entschieden hat.
Gerade bei der jetzigen Stufe Richtplanung würde noch die Chance bestehen, einen Schritt zurückzutreten und die nötige Gesamtschau nachzuholen. Ein Richtplan soll richtungsweisend sein und nicht darin bestehen, ein praktisch fertiges Projekt ohne ausreichende Entwicklungsmöglichkeit festzusetzen. Die Umweltverbände lehnen daher die Festsetzung des Projektes Rhesi im Richtplan kategorisch ab.
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Kontakte:
Dr. Lukas Indermaur
Projektleiter Alpenrhein WWF Schweiz, @email, 071 223 29 30
Dr. Christian Meienberger
Geschäftsführer Pro Natura St. Gallen-Appenzell, @email, 071 260 16 65