«Stopp dem Tierleid» - So wird der Gegenvorschlag zur blossen Alibiübung
Das unredliche Spiel der Gegner der Initiative wird mit ihren neuen Anträgen auf die Spitze getrieben. So anerkennen sie vordergründig die Forderung nach einem Stacheldrahtverbot auf Gesetzesstufe, schränken dieses dann aber sogleich wieder massiv ein. Denn das Verbot soll neu nur noch ausserhalb des Sömmerungsgebiets Gültigkeit haben. Damit wären ein sehr gosses und vor allem für die Gefährdung von Wildtieren relevantes Gebiet des Kantons St.Gallen vom Verbot ausgenommen. Dass eine Mehrheit der vorberatenden Kommission diesem unredlichen Spiel zustimmt, macht betroffen. Zugleich zeigt es einmal mehr, wie einseitig solche Kommissionen zusammengesetzt werden; der lange Arm des Bauernverbandes macht sich einmal mehr bemerkbar.
Sich selber aus der Verantwortung nehmen
Diese Direktbetroffenheit wird auch bei einem Antrag zu den Strafbestimmungen sichtbar, sollen doch neu die Organe von juristischen Personen von Bussen ausgenommen werden. Die Regierung hat zu Recht vorgeschlagen, dass wenn ein verbotener Zaun auf dem Grundstück einer juristischen Person steht, deren Organe strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden können. Mit der Streichung dieser notwendigen Präzisierung würde dem Gegenvorschlag ein weiterer Zahn gezogen. Denn Ortsgemeinden und Korporationen sind in grossem Ausmass Grundeigentümer im Sömmerungsgebiet und deren Organe könnten bei Verfehlungen gegen die gesetzlichen Bestimmungen im Umgang mit Zäunen so nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden. Vorschriften erlassen und sich dann selbst davon dispensieren, eine weitere Demaskierung der politischen Strippenzieher im Hintergrund.
Seid ehrlich, sagt einfach NEIN!
Vor dem Hintergrund der bisherigen Beratungen zeigt sich, dass die Gegner der Initiative das Problem «Zäune als Todesfallen» ignorieren und eigentlich gar keine Lösung wollen. Da sie aber den Mut zu einem klaren Nein nicht aufbringen, wurde mit der Forderung nach einem Gegenvorschlag verzögert, verwässert und grundätzliche Zustimmung vorgetäuscht.
Ehrlich wäre eine klare Haltung; Nein zur Initiative und damit den Weg für eine Volksabstimmung über die Initiative freizumachen. Noch spekulieren die Gegner aber damit, dass sie bei einer doppelten Volksabstimmung mit Initiative und Gegenvorschlag ihre Verwirrungstaktik bis an die Urnen weiterführen können. Die Initianten sind jedoch überzeugt, dass sich das Stimmvolk nicht so leicht beinflussen und instrumentalisieren lässt wie die Mehrheit der Mitglieder der vorberatenden Kommission.
Initianten stehen zu ihrem Wort
Die Initianten haben signalisiert, dass sie bereit sind, bei Zustimmung des Kantonsrats zum Gegenvorschlag der Regierung die Initiative zurückzuziehen. Damit akzeptieren sie Aus- nahmebestimmungen beim Stachedrahtverbot, Einschränkungen bei permanenten Zäunen und weitere Anpassungen gegenüber dem Initiativtext.
Es bleibt zu hoffen, dass das Plenum des Kantonsrates den ausgewogenen und zielgerichteten Gegenvorschlag der Regierung ernst nimmt und sich nicht den lobbyistischen Anträgen der vorberatenden Kommission beugt.
St. Gallen, 21. Januar 2021
Auskunftspersonen
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Peter Weigelt, Präsident RevierJagd St.Gallen
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Dr. Christian Meienberger, Geschäftsführer Pro Natura St.Gallen-Appenzell
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Dr. Lukas Indermaur, Geschäftsführer WWF St.Gallen
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