Rothirschfamilie Pro Natura, Laudo Albrecht
26.11.2021

Wildruhezonen im Kanton AI: Was würde die neue Regelung bringen und wo stösst sie an ihre Grenzen?

Am Montag, 6. Dezember, tagt der Grossrat zur Revision des Kantonalen Jagdgesetzes. Neu sollen Wildruhegebiete geschaffen werden. Anstoss dazu war das Konzept Wald & Hirsch. Dieses wurde entwickelt, um die Wald-Hirsch-Problematik zu lösen. Darin wurde festgelegt, dass Massnahmen in den fünf Bereichen Wald, Jagd, Landwirtschaft, Freizeitnutzung und Kommunikation zu treffen sind. Eine erstprioritäre Massnahme ist die Schaffung von Wildruhezonen.

Das Ziel von Wildruhezonen ist es, die vom Mensch verursachten Störungen in einem ökologisch wertvollen Gebiet zu senken und damit den sensiblen, störungsempfindlichen Arten die nötige Ruhe zu geben. Auerwild beispielsweise meidet Wanderwege im Umkreis von rund 100 Metern und kann den Lebensraum erst ausserhalb dieses Störungskorridors stressfrei nutzen. Verlassen Wanderer oder Skifahrer die ausgeschiedenen Wanderwege oder Routen, vermindert sich dementsprechend der nutzbare Lebensraum vom Auerwild. Im Winter führen zudem überraschende Störungen wegen dem Fluchtverhalten zu einem erhöhten Energieverbrauch der Tiere, was die Überlebenschancen der gestörten Individuen massiv senkt. Ein Weggebot führt daher zu einer Beruhigung des Lebensraums und damit zu besseren Lebensbedingungen für das Auerwild, aber auch für das Birk-, Gams- und Rotwild.

Vorgeschlagene Wildruhegebiete genügen nicht

Konkret schlägt die Standeskommission als Wildruhegebiet Chalberer, Marwees und Brugger Wald vor. Das Gebiet Chalberer ist für das Birkwild wichtig, die Marwees für das Gamswild. Der Brugger Wald ist ein wichtiger Lebensraum für das Auerwild. Für diese Arten ist die Schaffung dieser Wildruhegebiete absolut zentral. Das Rotwild indes profitiert wenig von den vorgeschlagenen Wildruhegebieten, denn es kommt in diesen Gebieten kaum vor. Damit auch das Rotwild profitieren könnte – was ja die ursprüngliche Intention war – müsste mindestens noch das Gebiet Sonnenhalb als Wildruhegebiet in das Jagdgesetz aufgenommen werden. Ausserdem müsste im Brugger Wald zugunsten des Auerhuhnes der bisher nicht ausgeschiedene Weg bis zum Löchli aus dem Katalog der erlaubten Wege herausgestrichen werden. Denn eine generelle Öffnung dieses Wegs würde eine massive Unruhe ins Gebiet bringen.

Sonnenhalb zwingend um Wald-Hirsch-Problematik zu entschärfen

Die Schaffung von Wildruhegebieten ist immens wichtig für die hier lebenden störungsempfindlichen Arten. Die drei vorgeschlagenen Wildruhegebiete sind wichtige Gebiete, aber sie genügen in der vorgeschlagenen Form nicht. Nur mit einer Anpassung und Erweiterung mit dem Gebiet Sonnenhalb kann auch der Wald-Hirsch-Problematik entgegengewirkt werden. Fachlich wäre zum Schutz der Hirsche auch eine Ausdehnung des Wildruhegebietes Brugger Wald im bestehenden Jagdbanngebiet gegen Osten sinnvoll. Nur wenn alle ihren Beitrag beisteuern, wird künftig bei sehr hohen Beständen die Regulation der Hirschpopulation im Jagdbanngebiet möglich bleiben.

 

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Auskunftspersonen:

Dr. Corina Del Fabbro, Geschäftsführerin Pro Natura St. Gallen-Appenzell
@email, 071 260 16 65

Martin Zimmermann, Geschäftsführer WWF Appenzell
@email, 079 501 40 49

 

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