Einsprache sorgt bei Rhesi für Klarheit
Im November 2016 erhoben die Umweltverbände WWF und Pro Natura Einsprache gegen Sondierbohrungen bei St.Margrethen, die im Rahmen des Rhesi-Projekts dort vorgenommen werden. Die Verbände befürchteten, dass die geplanten hydrogeologischen Untersuchungen der bestehenden Grundwasserfassungen im Rheinvorland Widnau-Höchst Projekt-Varianten begünstigen, welche minimalen Naturschutzanforderungen nicht genügen. Befördert wurde die Einsprache zudem durch uneingelöste Versprechen seitens der Projektverantwortlichen: Im 2015 verzichteten die Verbände nämlich auf eine Einsprache gegen insgesamt zehn Sondierbohrungen (wovon nur drei ausserhalb der Dämme). Den Verbänden wurde damals versprochen, dass intensive Grundwassererkundungen ausserhalb der Dämme vorgenommen werden, was nicht erfolgte.
Die Einsprache der Umweltverbände wurde nun von der Gemeinde St.Margrethen Anfang April 17 abgewiesen. Trotzdem atmen die Umweltverbände auf! Dies deshalb, weil die Antwort der kantonalen wie kommunalen Behörden Transparenz schafft. Dass die geplante Grundwassererkundung die Entwicklung der bestmöglichen Variante punkto Natur- und Hochwasserschutz (nämlich möglichst breite Flussaufweitung) einschränken würde, wird bestritten. Vor allem in der Begründung zum Entscheid des Kantons wird sehr betont, dass die Erkundungen für die Erfassung des Gesamtsystems Grundwasser notwendig sei; von Erkundungen zwecks Erhaltung von Fassungen ist nirgends die Rede. So betont der Kanton in dieser ergebnisoffenen Grundhaltung explizit, dass der Entscheid über die Aufhebung oder den Erhalt von Grundwasserfassungen im Rheinvorland nicht Bestandteil dieses Verfahrens sei, sondern in anderen Verfahren zu beurteilen sei. Die Umweltverbände nehmen denn mit Befriedigung zur Kenntnis, dass mit den Erkundungen nicht der Erhalt der Brunnen bezweckt wird, sondern die Grundlagenanalyse zur Ausgestaltung einer nachhaltigen Wasserversorgung. Ein Weiterzug der Beschwerde erübrigt sich unter diesen Vorzeichen.
Einmal mehr haben die Umweltverbände ihre Karten offen auf den Tisch gelegt und ihre Minimalanforderungen an ein rechtskonformes Auflageprojekt kommuniziert. Die Messlatte zur Erreichung der ökologischen Minimalziele ist definiert. Es braucht unter anderem im Flussverlauf alle vier Kilometer eine breite Rheinaufweitung mit Hart- und Weichholzaue im Flussbett sowie Stillgewässern und Seitenarmen für eine minimale ökologische Funktionalität und Vernetzung. Der Trittstein Widnau-Höchst ist dabei unabdingbar. Auch die Anforderungen an Grundwasserbrunnen sind klar und müssen spätestens beim Auflageprojekt oder den teils in Kürze anstehenden Neukonzessionierungen erfüllt sein, so z.B. die Einhaltung der Fliesszeit von zehn Tagen zur Eliminierung von Keimen und Viren zwischen der Schutzzone S2 bis zur Brunnenfassung und eine ausreichend grosse äusserste Schutzzone (S3) zur Minimierung der Risiken für die Trinkwassernutzenden bei Unfällen mit Chemikalien. Die Unterschreitung dieser Anforderungen würde zwangsläufig zur Ergreifung von Rechtsmitteln führen.
Die Hoffnung auf ein «Leuchtturmprojekt» geben die Umweltverbände nicht auf. Die vollständige Rheinaufweitung bei Widnau-Höchst innerhalb bestehender Dämme ist ein wichtiger Schlüssel für den raschen Projektverlauf. Notabene wäre dies auch die beste Lösung für den Hochwasserschutz, die Natur, die Trinkwasserversorgung und die erholungssuchenden Menschen im Rheintal.
Auskunft:
Dr. Lukas Indermaur, Projektverantwortlicher Lebendiger Alpenrhein, @email, +41(0)71 221 72 32
Dr. Christian Meienberger, Geschäftsführer ProNatura SG/AI/AR, @email, +41(0)71 260 16 65