Umweltpolitik

Juristisches Kurz-Memorandum zur Zulässigkeit von Drohnenflugverboten in Schutzgebieten (2023)

Projektdauer: 08.04.2023 - 28.05.2023
Drohnenflugverbote dürfen von den Kantonen und Gemeinden erlassen werden. Zu diesem Schluss kommt RA Dr. iur. Gregor Geisser in seinem Kurz-Memorandum.

Bei der Revision von Schutzverordnungen fordert Pro Natura St. Gallen-Appenzell den Erlass von Drohnenflugverboten in Schutzgebieten, wenn die Schutzziele dies erfordern. Es stellt sich die Frage, ob der Kanton bzw. die Gemeinden vor dem Hintergrund des einschlägigen Bundesrechts (zusätzliche) Drohnenflugverbote erlassen dürfen oder die Kompetenz hierfür (einzig) beim Bund liegt. Diese Frage wurde von verschiedenen Kantonen jeweils unterschiedlich beantwortet. Daher hat Pro Natura St. Gallen-Appenzell den ausgewiesenen Experten Dr. iur. Gregor Geisser, St. Gallen, mit einem Kurz-Memorandum beauftragt. Das Ergebnis ist klar:
«Zusammengefasst ist klar darauf zu erkennen, dass die Kantone bzw. Gemeinden gestützt auf eine explizite bundesrechtliche Ermächtigung im Luftfahrtrecht sowie den Kompetenzen im Naturschutzrecht zur Verminderung der Umweltbelastung, d.h. von Störungen von Flora und Fauna, in den erwähnten NHG-Schutzgebieten für Drohnen bis zu 30 kg Flugverbote erlassen dürfen.»

Wenn das Drohnenverbot also schutzzieldienlich ist, dürfen und, aus Sicht von Pro Natura St. Gallen-Appenzell, müssen die Kanton bzw. die Gemeinden ein Drohnenverbot erlassen.